Firma in den USA gründen als Schweizer – so funktioniert es

Alexandra Vogt

Es gibt viele Gründe, warum immer mehr Schweizer eine Firma in den USA gründen. Meistens sind es steuerliche Vorteile, aber auch die relativ einfache und schnelle Firmengründung spielen oft eine Rolle. Zudem brauchst du oft nicht zwingend einen Wohnsitz in den USA und kannst dein Unternehmen dadurch auch aus der Schweiz gründen. Selbst wenn du Angel Funding aus den USA erhalten möchtest, ist dies ohne eine US-Inc. (Corporation) oft nicht möglich.

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Was sind die Voraussetzungen, um als Schweizer eine Firma in den USA zu gründen?

Das Gesellschaftsrecht ist in den USA Sache der einzelnen Bundesstaaten. Zwar herrscht hier grösstenteils Deckungsgleichheit, aber es gibt auch einige Unterschiede. Aus diesem Grund solltest du vor der Gründung eines Unternehmens in den Vereinigten Staaten unbedingt professionellen rechtlichen und steuerlichen Rat einholen.

Einige generelle Punkte, die in den meisten Staaten der USA gelten:1,2,3,4

  • Visum: Ein Visum wird für die Firmengründung nicht benötigt. Falls du jedoch planst, dich vor Ort aufzuhalten oder sogar in die USA zu ziehen, brauchst du ein dementsprechendes Visum.
  • Wohnsitz: Die Unternehmensgründung in den USA ist ohne dortigen Wohnsitz möglich.
  • Startkapital: Es ist kein Mindeststartkapital vorgeschrieben.
  • Steuernummer: Du benötigst eine EIN (Federal Tax ID), die vom Internal Revenue Service (IRS, die US-Steuerbehörde) vergeben wird.
  • Dokumente: Je nach Gesellschaftsform brauchst du relevante Dokumente wie Articles of Incorporation (Gesellschaftssatzung) oder Articles of Organization (Gesellschaftsvertrag).
  • Registered Agent: Es wird eine registrierte Vertretung als offizielle Kontaktstelle in den USA benötigt, an deren Adresse behördliche Dokumente geschickt werden können.

Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen in den USA?

Die Voraussetzungen für eine Firmengründung in den USA sind für Ausländer, bzw. Schweizer Staatsbürger klar geregelt. Aktuell gibt es nur drei Gesellschaftsformen, die für Ausländer wirklich interessant sind: Limited Liability Company (LLC), Corporation (C-Corp) und Limited Partnership (LP). Für die meisten Gründer sind die LLC oder C-Corp die richtige Wahl.

Die nachfolgenden Infos sind für die meisten Bundesstaaten gültig. Da es hinsichtlich der Anforderungen jedoch geringe Unterschiede zwischen den Bundesstaaten geben kann, solltest du dich vor deiner Unternehmensgründung ausführlich professionell beraten lassen.

Limited Liability Company (LLC)

Diese Gesellschaftsform kann meist ohne Mindestkapital und steuerlich entweder als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft gegründet werden. Meistens wird die Personengesellschaft gewählt, wodurch die Gewinne direkt auf Gesellschafterebene besteuert werden. Die Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern sind flexibel und es gilt nur eine beschränkte Haftung, die das Privatvermögen schützt. Ein Gesellschaftsvertrag ist in den meisten Staaten optional. Wenn es eine US-Betriebsstätte gibt, muss eine Einkommensteuererklärung über das US-Einkommen abgelegt werden. Die LLC lässt sich von einer oder mehreren Personen und in manchen Bundesstaaten sogar anonym gründen.2,5,6

Corporation (C-Corp)

Bei der C-Corporation handelt es sich um die klassische US-Aktiengesellschaft, welche der Schweizer AG recht ähnlich ist. Sie besitzt feste Organe wie beispielsweise President oder CEO, wobei eine Person auch mehrere Rollen übernehmen kann. Aktien können in verschiedenen Klassen ausgegeben und an der Börse gehandelt werden. Das Stammkapital kann meist beliebig hoch angesetzt werden und muss nicht einbezahlt werden. Die Haftung ist in der Regel auf das Firmenvermögen begrenzt. Die Gründungsvorschriften variieren je nach Bundesstaat, daher sollte die Wahl des Firmensitzes gut überlegt sein.2,7

Limited Partnership (LP)

Die LP ist am ehesten mit der Schweizer KG zu vergleichen. Es gibt einen General Partner (Komplementär), welcher für das Unternehmen auch mit seinem Privatvermögen haftet. Ausserdem gibt es einen oder mehrere Limited Partner (Kommanditisten), welche nur mit ihrer Einlage haften. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Stammkapital gibt es oft nicht und wie die einzelnen Gesellschafter beteiligt sind, kann flexibel festgelegt werden. Ein Gesellschaftsvertrag ist in den meisten Bundesstaaten optional.2,8

Zwei Personen schütteln lächelnd die Hände nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss

Was ist der Prozess für die Registrierung einer Firma in den USA?

Im Folgenden erklären wir dir kurz und übersichtlich, wie du als Schweizer eine Firma in den USA gründen kannst.3 Dies geht in vielen Fällen auch ohne Wohnsitz, Visum und Mindestkapital.

  1. Marktforschung: Prüfe als erstes, ob deine Geschäftsidee Potenzial auf dem US-Markt hat. Neben klassischen Faktoren wie Nachfrage, Marktgrösse und Konkurrenz gilt es, dabei auch die Besonderheiten des örtlichen Marktes zu beachten.
  2. Businessplan: Dein Businessplan sollte Überlegungen zur Zielgruppe, Angebot, Einnahmequellen, Gründungsstaat und Unternehmensstruktur enthalten, besonders, wenn du mit Partnern oder Investoren zusammenarbeiten willst.
  3. Rechtsform: Die gewählte Rechtsform hat Auswirkungen auf die Anforderung zur Unternehmensgründung, die Höhe und Art der Steuern sowie die Haftung.
  4. Gründungsstaat: Für welchen US-Bundesstaat du dich als Firmensitz entscheidest, hat Einfluss auf die genauen Regelungen und Gesetze, die für deine Firma gelten. Falls du selbst nicht dauerhaft vor Ort bist, benötigst du einen Registered Agent in dem Bundesstaat deiner Wahl. Dieser gilt als offizielle Kontaktstelle deines Unternehmens.
  5. Firmenname: Ob der gewünschte Name noch verfügbar ist, musst du im jeweiligen Bundesstaat prüfen. Ausserdem muss der Name meistens auch eine spezielle Bezeichnung beinhalten, die auf die Geschäftsform hinweist, wie beispielsweise LLC, Inc. oder Corp.
  6. Gründungsdokumente: Die Gründungsunterlagen müssen beim zuständigen Secretary of State eingereicht werden. Dazu gehören oft Articles of Organization/Incorporation und eventuell noch weitere Unterlagen.
  7. Arbeitgeber-Identifikationsnummer: Die Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN) brauchst du beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos und für die Zahlung von Steuern. In manchen Bundesstaaten ist zusätzlich eine Steuernummer erforderlich.
  8. Agreements: Das Operating Agreement und Partnership Agreement ist in manchen Bundesstaaten Pflicht, in anderen nur optional. Sie sind für die Firmengründung aber empfehlenswert.
  9. Lizenzen und Genehmigungen: Diese sind nur bei bestimmten Tätigkeiten nötig, beispielsweise im Handel, für die Lebensmittelbranche oder für regulierte Branchen.
  10. Geschäftskonto: Hier kommt es auf die Geschäftsform und den Bundesstaat an.

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Welche Steuern müssen Firmen in den USA zahlen?

Die Unternehmenssteuern in den USA können sehr komplex sein und hängen sowohl von der Unternehmensform als auch vom jeweiligen Bundesstaat ab. Informiere dich also unbedingt vor der Unternehmensgründung bei einem qualifizierten Steuerberater.

Mit einer LLC fallen in der Regel Selbständigensteuer (Self-employment tax) bzw. Körperschaftsteuer (Corporate tax) an – je nachdem, ob du die Firma als Personengesellschaft führst. Mit einer C-Corporation zahlst du für gewöhnlich Körperschaftsteuer. Bei einer Limited Partnership muss keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer gezahlt werden. Für in den USA ansässige Gesellschafter sind zusätzlich Sozialbeiträge wie Social Security und Medicare zu beachten.8,9,10

Besonderheiten für ausländische Firmengründer in den USA

Es gibt einige wichtige Besonderheiten, wenn du als Schweizer eine Firma in den USA gründen möchtest. Dazu gehören:

  • Registered Agent: Du brauchst einen offiziellen Vertreter mit US-Adresse in deinem Gründungsstaat.
  • EIN-Nummer: Als Ausländer ohne US-Steuernummer musst du deine EIN (Employer Identification Number) beantragen.
  • Steuern: Je nach Gesellschaftsform und individuellen Umständen musst du prüfen, ob für dich Doppelbesteuerungen in den USA und der Schweiz gelten, oder ob du davon ausgenommen bist.

Ein Schreibtisch mit Laptop, Maus, Brille und der Wise Business-Debitkarte

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Fazit zur Firmengründung in den USA für Schweizer Staatsbürger

Für Schweizer Staatsbürger ist die Gründung einer Firma in den USA relativ unkompliziert und sogar vollständig online möglich. Ein Visum oder einen Wohnsitz in den USA brauchst du dafür nicht zwingend, solange du dich nicht auch in den USA aufhalten willst. Ein Registered Agent, eine US-Steuernummer (EIN) und ein Geschäftskonto sind jedoch in fast allen Bundesstaaten erforderlich.

FAQ – Firma gründen in den USA

Lohnt es sich für Schweizer, eine Firma in den USA zu gründen?

Ja, besonders für digitale Geschäftsmodelle, internationale Firmen oder für den US-Marktzugang kann sich die Firmengründung in den USA lohnen.

Kann ich eine Zweigstelle meiner Schweizer Firma in den USA eröffnen?

Ja, du kannst dein bestehendes Schweizer Unternehmen als Foreign Entity in den USA registrieren. Alternativ kannst du auch eine Tochtergesellschaft oder ein Joint Venture gründen.

Welche Geschäftsform in den USA entspricht der Schweizer GmbH?

Die Limited Liability Company (LLC) entspricht am ehesten der Schweizer GmbH. Auch hier gibt es eine Haftungsbeschränkung, eine flexible Struktur und steuerliche Transparenz.

Welche Dokumente benötigen Schweizer, um in den USA ein Unternehmen zu gründen?

Für die Unternehmensgründung benötigst du Gründungsunterlagen wie Articles of Organization/Incorporation, einen Registered Agent (offizielle Vertretung) in dem jeweiligen Bundesstaat und eine US-Steuernummer (EIN). Ein Visum brauchst du dafür nicht.

Quellen (Stand 26.08.2025)
1. IRS – International Business
2. SBA – Business structure
3. SBA – 10 steps to start your business
4. Travel.State – Types of US Business Visas
5. IRS – LLC
6. Kanton Bern – Ausländische Erwerbseinkünfte
7. IRS – Forming a corporation
8. IRS – LP
9. IRS – Besteuerung der LLC
10. IRS – Besteuerung der US Corporation


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