Kann ich ein Auto in den USA kaufen und in die Schweiz importieren?
Was du beim Auto-Import von den USA in die Schweiz beachten solltest. Alles zu Voraussetzungen, Kosten, Steuern und Schweizer Importauflagen.
Eine Erbschaft aus dem Ausland ist heutzutage keine Seltenheit. Für Schweizer gibt es dabei einiges zu beachten. In diesem Artikel gehen wir auf zentrale Fragen zu Steuerpflichten, Meldepflichten und Zollformalitäten ein. Ausserdem erklären wir, wie du mit Wise Erbschaften aus dem Ausland unkompliziert und zu niedrigen Gebühren in die Schweiz überweisen kannst.
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Als Erbschaft aus dem Ausland gelten alle Vermögens- und Sachwerte, die von ausserhalb der Schweiz vererbt werden. Dazu gehören neben Kapital auch persönliche Gegenstände, Fahrzeuge, Tiere und Dinge, deren Herkunft oder Nutzung zuletzt im Ausland lag.
Nach dem Schweizer Erbrecht können solche Erbschaften grundsätzlich zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Dafür muss die Einfuhr im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall erfolgen und auch eindeutig als Erbschaft ausgewiesen sein.1
Da du dich bei deiner Erbschaft aus dem Ausland mit verschiedenen Gesetzgebern auseinandersetzen musst, solltest du in jedem Fall einen Rechtsexperten konsultieren. Dieser wird deinen Erbfall detailliert prüfen und kann dir helfen, den ganzen Prozess rechtskonform über die Bühne zu bringen.
Die Versteuerung von ausländischen Erbschaften richtet sich nach kantonalen Regelungen und internationalen Steuerabkommen. Deshalb sollte jeder Einzelfall mit einem Experten geklärt werden.
Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um Steuern, die Erben bei der Übernahme von Erbschaften zu entrichten haben. Diese Steuern werden nicht auf Bundesebene, sondern von den Kantonen erhoben. Aufgrund der Steuerhoheit der Kantone ist die Steuerlast je nach Wohnort unterschiedlich hoch. Zudem gibt es unterschiedliche Freibeträge, auf die keine Erbschaftssteuer gezahlt wird.
Bei einem Erbe aus dem Ausland wird in der Regel keine Erbschaftssteuer in der Schweiz fällig. Die Erbschaftssteuer wird dort gezahlt, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Schweiz hat deshalb mit den meisten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um eine zweifache Besteuerung zu vermeiden.2 Befindet sich der Erblasser im Ausland und besteht ein solches Abkommen, werden in der Schweiz daher keine Steuern fällig.
Zwar musst du nicht deine Erbschaft aus dem Ausland versteuern, aber es können trotzdem Kosten entstehen. Das Erbe muss in der Schweiz als Vermögen deklariert werden, weshalb in manchen Fällen eine Vermögenssteuer oder sogar eine Einkommenssteuer gezahlt werden muss.3 Die Höhe der Abgaben hängt davon ab, in welchem Kanton du Steuern zahlst.
Dank der Abkommen zur Doppelbesteuerung müssen für Erbschaften aus dem Ausland nur einmal Steuern gezahlt werden. Insgesamt gibt es 121 Länder, mit denen die Schweiz aktuell ein solches Abkommen geschlossen hat.2 Wenn der Erblasser beispielsweise in Österreich wohnt und sich die Erben in der Schweiz befinden, wird die Erbschaftssteuer nur in Österreich gezahlt.
Die Abkommen beschränken sich üblicherweise nicht nur auf die allgemeine Erbschaftssteuer. Auch alle anderen Steuern, die von Todes wegen als Nachlasssteuern, Erbanfallsteuern, Abgaben vom Vermögensübergang oder Steuern von Schenkungen auf den Todesfall erhoben werden, sind hier inbegriffen.4 Es ist wichtig, hier das jeweilige Abkommen mithilfe eines Experten sorgfältig zu prüfen.
Wenn ein Erblasser in zwei Staaten einen Wohnsitz hatte, wird sein steuerlicher Wohnsitz nach bestimmten Kriterien bestimmt. Vorrang hat der Staat, in dem die Person eine ständige Wohnstätte hatte und dem sie persönlich und wirtschaftlich am engsten verbunden war. Ist das nicht eindeutig feststellbar, zählt der gewöhnliche Aufenthalt. Manchmal ist den Erben der gewöhnliche Aufenthalt jedoch nicht bekannt, dann entscheidet die Staatsangehörigkeit.5
Wenn du als in der Schweiz wohnhafte Person Erbschaftsgut aus dem Ausland erhältst, kannst du dieses grundsätzlich abgabenfrei einführen. Das gilt auch bei Vorempfängen. Aktuell gibt es bei einer Erbschaft aus dem Ausland einen Freibetrag von 100.000 CHF, den du ganz ohne vorherige Anmeldung einführen kannst. Übersteigt der Wert diese Grenze, musst du vorab bei der zuständigen Zollkreisdirektion ein Gesuch auf abgabenfreie Zulassung stellen.
Bei der Einfuhr gibst du das ausgefüllte Formular 18.46 („Zollveranlagung von Erbschaftsgut“) an der Zollstelle ab, gegebenenfalls zusammen mit der Bewilligung. Die Abwicklung muss zu den offiziellen Öffnungszeiten für Handelswaren erfolgen. Für Fahrzeuge, Boote und Flugzeuge gelten die gleichen Regeln sinngemäss.
Wenn der Erblasser im Ausland lebte, ist das persönliche Erbschaftsgut grundsätzlich zollfrei, wenn du es in die Schweiz überführst. Du musst hier also nicht mit weiteren Kosten rechnen. Dabei ist wichtig, dass die Einfuhr möglichst zeitnah erfolgt. Zudem muss es klar als Erbschaft deklariert sein.
Wenn das Erbschaftsgut einen Wert von 100.000 CHF übersteigt, musst du vor der Einfuhr bei deiner zuständigen Zollkreisdirektion ein Gesuch um eine abgabenfreie Zulassung von Erbschaftsgut einreichen.
Für die Einfuhr ist ein spezielles Formular (18.46) notwendig. Sollte es sich um Wertgegenstände handeln, ist in manchen Fällen eine Prüfung durch die Schweizer Zollbehörden erforderlich. Auch hier solltest du dich unbedingt vorher mit einem Rechtsexperten zusammentun, der sich auf dem Gebiet auskennt und sicherstellt, dass die Einfuhr rechtlich einwandfrei ist.
Wenn es sich um Vermögenswerte in anderen Währungen handelt, solltest du dich unbedingt über die Gebühren und Wechselkurse der jeweiligen Bank im Ausland und deiner Hausbank in der Schweiz informieren. Für Auslandsüberweisungen und Währungsumrechnungen fallen oft hohe Gebühren an, die bei grossen Beträgen wie beispielsweise einer Erbschaft deutlich ins Gewicht fallen können.
Mit Wise kannst du Vermögenswerte zum aktuellen Devisenmittelkurs in andere Währungen umwandeln und profitierst bei hohen Summen zusätzlich von reduzierten Gebühren. So kannst du geerbtes Vermögen in ausländischer Währung kostengünstig in CHF umwandeln und auf dein Schweizer Konto überweisen.
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Die Überführung einer Erbschaft aus dem Ausland erfordert die Vorbereitung aller nötigen Formulare sowie eventueller Nachweise, insbesondere Erbfolgezeugnis und Zollanmeldungen.
Je nach Art der Erbschaft können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Werden Immobilien vererbt, benötigst du ein ausländisches Erbfolgezeugnis, um den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen zu lassen. Die zuständigen Behörden prüfen dabei, ob das ausländische Dokument anerkannt werden kann.5
Für die Einfuhr beweglicher Gegenstände wie persönliche Dinge, Möbel oder Fahrzeuge ist das Zollformular 18.46 („Erbschaftsgut“) auszufüllen. Zusätzlich können Nachweise über den Todesfall sowie über die Herkunft und den Wert der Güter verlangt werden.1
Bei besonders wertvollen Gegenständen empfiehlt es sich, frühzeitig eine Bewilligung bei der Zollbehörde einzuholen.
Bei geerbten Sachgegenständen handelt es sich um Dinge wie persönliche Gegenstände, Hausrat oder Fahrzeuge. Wenn diese zuletzt im Ausland genutzt wurden, kannst du sie ganz einfach zollfrei in die Schweiz einführen. Alles, was du dafür benötigst, ist das Formular 18.46, das du für den Zoll ausfüllen musst. Wie bereits erwähnt, muss die Einfuhr zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbschaft im Ausland erfolgen, damit sie zollfrei bleibt.1
Bei besonderen Wertgegenständen müssen eventuell weitere Zollvorschriften beachtet werden. Beispielsweise musst du bei Fahrzeugen die Vorschriften für eine Zulassung von Fahrzeugen in der Schweiz beachten.
Du solltest in jedem Fall eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, damit rechtlich alles sicher ist und keine unvorhergesehenen Kosten auf dich zukommen.
Seit dem 1. Januar 2025 greifen neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Schweizer Bürger mit letztem Wohnsitz im Ausland können demnach in der Schweiz gelegene Vermögenswerte oder auch ihren gesamten Nachlass per Erbvertrag oder letztwilliger Verfügung Schweizerischem Recht unterstellen.6 Natürlich kannst du, wie auch bei Erbschaften in der Schweiz, das Erbe im Ausland ausschlagen.
In der Regel richtet sich das Erbrecht nach dem Land, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat. Neu ist, dass Schweizer Doppelbürger nun festlegen dürfen, dass das Erbrecht eines ihrer Heimatländer gilt und das Erbe im Ausland anzutreten. Bestimmte Schweizer Vorschriften, wie das Pflichtteilsrecht für nahe Angehörige, müssen aber trotzdem eingehalten werden.
Erbschaften aus dem Ausland sind immer eine komplexe Angelegenheit. Das internationale Erbrecht, Zollformalitäten und Steuerfragen müssen berücksichtigt werden. Auch wenn du mit den grundlegenden Vorschriften vertraut bist, gibt es meist mehr zu berücksichtigen, als es auf den ersten Blick scheint. Aus diesem Grund solltest du immer professionellen Beistand in Anspruch nehmen und nicht auf eigene Faust handeln.
Ein Steuerberater kann dir bei der Steuerpflicht helfen und dich über internationale Abkommen zur Doppelbesteuerung beraten. Zudem solltest du einen Anwalt einschalten, wenn es um die Anerkennung ausländischer Erbfolgezeugnisse, Grundbucheinträge und die Einhaltung der Schweizer Vorschriften geht.
Wenn du eine Erbschaft in Fremdwährung erhältst, ist das Multi-Währungs-Konto von Wise eine optimale Lösung. Die Anmeldung ist innerhalb weniger Minuten erledigt. Es ermöglicht dir, Geld aus 140+ Ländern in 40+ Währungen zu empfangen, sodass du dein Erbe sogar erst einmal in der Originalwährung erhalten kannst, falls du das bevorzugst. Dadurch kannst du den Zeitpunkt wählen, wann du den Betrag in Schweizer Franken oder eine andere Währung umwandeln willst.
Alternativ kannst du den Erbbetrag direkt bei der Überweisung in CHF wechseln – transparent und zum aktuellen Devisenmittelkurs. Bei Beträgen über 20.000 CHF sind die Gebühren dafür reduziert. Ausserdem ist spezialisierter Support verfügbar, um dich bei der Überweisung grosser Summen zu unterstützen.
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Quellen (Stand 14.07.2025)
1. BAZG – Erben (Erbschaftsgut)
2. SIF – Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
3. ESTV – Steuersystem Schweiz
4. Fedlex – Doppelbesteuerung bei Nachlass- und Erbschaftssteuern Deutschland/Schweiz
5. Bundesamt für Justiz – Ausländische Erbfolgezeugnisse
6. Fedlex – Erbrecht (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht)
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Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen keine rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen professionellen Beratungsfunktionen seitens Wise Payments Limited oder mit Wise verbundenen Unternehmen dar. Die Publikation ist nicht als Ersatz für die Einholung einer Steuerberatung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steueranwalt gedacht.
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