Wegzugsbesteuerung Erklärt: Leitfaden für Auswanderer und Unternehmer.

Dominik Sobaniec

Sie planen, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen oder denken darüber nach? Wenn Sie dabei wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten, könnte die Wegzugsbesteuerung für Sie relevant werden.

Diese spezielle Steuer greift, wenn Anteilseigner mit mindestens 1 % Beteiligung ins Ausland ziehen und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren.

Ohne sorgfältige Planung können dabei erhebliche steuerliche Belastungen entstehen. In diesem Leitfaden erfahren Sie die wichtigsten Aspekte der Wegzugsbesteuerung und erhalten wertvolle Tipps, wie Sie hohe steuerliche Kosten vermeiden können. Wir klären Sie über die gesetzlichen Grundlagen auf, erläutern, wer betroffen ist, und zeigen Strategien auf, um die Steuerlast zu minimieren. Mit diesem Wissen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihren Wegzug optimal zu gestalten und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die greift, wenn eine natürliche Person mit wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Dabei werden die bis zum Wegzug entstandenen stillen Reserven – also nicht realisierte Wertsteigerungen, auch “dry income”1, genannt – besteuert, als ob die Anteile verkauft worden wären. Ziel ist es, die Besteuerung dieser Wertzuwächse sicherzustellen, bevor das deutsche Besteuerungsrecht durch den Wegzug endet.

Wegzugsbesteuerung ist in § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) geregelt. Hier wird bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland unter bestimmten Voraussetzungen ein fiktiver Veräußerungsgewinn angesetzt, um die Besteuerung in Deutschland sicherzustellen, also dass die Gewinne, die während der Steuerpflicht in Deutschland entstanden sind, auch in Deutschland besteuert werden.2

Die genauen Voraussetzungen und Modalitäten der Wegzugsbesteuerung sind komplex und hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Dieser Leitfaden erläutert die spezifischen Bedingungen und bietet wertvolle Tipps, wie Sie die Wegzugsbesteuerung vermeiden oder mindern können.

Wen betrifft die Wegzugsbesteuerung?

Unternehmer und Gesellschafter

Die Wegzugsbesteuerung setzt voraus, dass der in Deutschland lebende Steuerpflichtige...

  • ...in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland steuerpflichtig war,
  • ...in den letzten fünf Jahren mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, AG oder vergleichbaren Gesellschaft, besessen hat und
  • ...seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt.3
    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine deutsche oder ausländische Kapitalgesellschaft handelt.4

In diesem Fall unterliegen die stillen Reserven Ihrer Anteile, der deutschen Besteuerung, selbst wenn Sie die Anteile nicht tatsächlich veräußern. Dies dient dazu, die Besteuerung von Wertzuwächsen sicherzustellen, die während Ihrer deutschen Steuerpflicht entstanden sind.

Bei einem dauerhaften Wegzug ins Ausland wird ein fiktiver Verkauf Ihrer Anteile unterstellt, um die bis dahin entstandenen Wertsteigerungen in Deutschland zu besteuern.

Halten Sie hingegen weniger als 1 % der Anteile, sind Sie von der Wegzugsbesteuerung nicht betroffen.

Neben dem eigentlichen Wegzug gibt es weitere Situationen, in denen die Wegzugsbesteuerung zum Einsatz kommt5:

  • Vererbung oder Schenkung: Übertragen Sie Ihre Anteile durch Schenkung oder Erbschaft auf eine Person, die nicht in Deutschland steuerpflichtig ist, kann dies eine Wegzugsbesteuerung auslösen.
  • Wohnsitz bleibt, aber Steuerpflicht wechselt: Selbst wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, aber aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) steuerlich einem anderen Land zugeordnet werden, kann dies Auswirkungen haben.
  • Verlagerung in ein ausländisches Unternehmen: Falls Sie Ihre Anteile in eine ausländische Betriebsstätte oder ein Unternehmen einbringen, kann Deutschland das Recht verlieren, die Gewinne zu besteuern – und somit die Wegzugsbesteuerung anwenden.
  • Deutschland verliert das Besteuerungsrecht: Immer dann, wenn Deutschland die Besteuerung einer Veräußerung nicht mehr vornehmen darf, kann die Wegzugsbesteuerung greifen.

Privatpersonen

Reine Privatpersonen, die keine Anteile an Kapitalgesellschaften besitzen, sind von der Wegzugsbesteuerung nicht betroffen. Sie können ihren Wohnsitz ohne direkte steuerliche Konsequenzen ins Ausland verlegen. Allerdings gibt es andere steuerliche Aspekte wie die Besteuerung von Vermögen, Immobilien oder Erbschaften, die relevant sein können.

Die Wegzugsbesteuerung betrifft Privatpersonen dann, wenn sie Anteile an Kapitalgesellschaften besitzen (z. B. GmbH oder AG) und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten.

Vorausgesetzt Sie besitzen mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG etc.), Sie waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland steuerpflichtig und Sie verlegen Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland.

Wenn diese Bedingungen zutreffen, unterstellt das Finanzamt einen fiktiven Verkauf Ihrer Anteile und berechnet eine Steuer auf die Wertsteigerung – auch wenn Sie Ihre Anteile gar nicht verkauft haben. Siehe oben: Unternehmer und Gesellschafter

Wie wird die Wegzugsbesteuerung berechnet?

Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns

Im Grunde handelt es sich bei der Wegzugssteuer um die Begründung der Einkommensteuer bei Wegzügen ins Ausland.6 Dabei wird für steuerliche Zwecke angenommen, dass Sie Ihre Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs verkauft haben, wodurch ein fiktiver Veräußerungsgewinn entsteht, der der Einkommensteuer unterliegt.

Dieser Gewinn wird nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, was bedeutet, dass 60 % des Gewinns in Ihre steuerpflichtigen Einkünfte einfließen und entsprechend Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Es entsteht also keine separate Wegzugssteuer; vielmehr wird der fiktive Veräußerungsgewinn im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt.7

Die Berechnung des Veräußerungsgewinns basiert auf dem aktuellen Wert der Anteile, von dem die ursprünglichen Anschaffungskosten oder der Buchwert abgezogen werden. Dadurch werden die stillen Reserven – also die Wertzuwächse der Anteile – steuerlich erfasst.

Da es sich um einen fiktiven Verkauf handelt, gibt es häufig praktische Probleme: Anders als bei einem echten Verkauf existiert kein Kaufpreis, an dem sich das Finanzamt orientieren kann. Deshalb muss eine Wertermittlung der Anteile durchgeführt werden. Falls zum Zeitpunkt des Wegzugs ein Kaufangebot für die Anteile vorliegt, kann dieses als Grundlage für die Wertermittlung dienen. Andernfalls kommt eine Unternehmensbewertung zum Einsatz, die je nach Unternehmensgröße und Branche unterschiedlich ausfallen kann.8

Steuerliche Behandlung

Der ermittelte fiktive Veräußerungsgewinn unterliegt Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens bis zu 45 % betragen kann. Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Allerdings wird im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens nur 60 % des Veräußerungsgewinns besteuert, während 40 % steuerfrei bleiben. Dies führt zu einer effektiven maximalen Steuerbelastung von 27 % des Gewinns, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Unbefristete Stundung ist nicht mehr möglich

Im Jahr 2021 wurden aufgrund der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung verschärft. Der Handlungsspielraum für Unternehmer wurde stark eingeschränkt: Eine zinslose und unbefristete Stundung der Wegzugsteuer nicht mehr möglich. Stattdessen kann die Steuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, wobei in der Regel Sicherheiten wie eine Bankbürgschaft erforderlich sind.9

Aktuelle Änderungen und Verschärfungen

Gesetzesänderungen ab 202510

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentfonds, Spezial-Investmentfonds und Exchange Traded Funds ausgeweitet.11 Bis jetzt war es Wegziehenden noch möglich, die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG zu umgehen, wenn sie zum Beispiel die Beteiligungen vorher in Fonds eingelegt hatten.12 Die Neuregelung zielt also darauf ab, bisherige Besteuerungslücken zu schließen.13

Die neuen Regelungen erfassen „gewichtige“ Fälle”. Wegzüge „regulärer“ Investmentfonds werden nur erfasst, wenn sie folgende Schwellenwerte übersteigen:

  • Beteiligungen von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre an den ausgegebenen Investmentanteilen oder
  • Investmentanteile mit Anschaffungskosten von mindestens EUR 500.000.

Für Privatpersonen ist es zwar selten, mindestens 1 % an großen Investmentfonds zu halten, jedoch könnte die Grenze von 500.000 € an Anschaffungskosten häufiger erreicht werden. Bei Spezial-Investmentfonds wird generell angenommen, dass eine bedeutende Beteiligung vorliegt, unabhängig von der Höhe der Beteiligung oder der Anschaffungskosten.

Wichtige Hinweise:

  • Geltungsbereich: Die neuen Regelungen betreffen sowohl inländische als auch ausländische (Spezial-)Investmentfonds.
  • Depot: Es spielt keine Rolle, ob die Anteile in einem inländischen oder ausländischen Depot verwahrt werden.
  • Einzelbetrachtung: Beteiligungen an verschiedenen Investmentfonds werden separat betrachtet und nicht zusammengerechnet.
  • Anwendbare Vorschriften: Die Regelungen verweisen auf § 6 Abs. 2 bis 5 AStG, wodurch Möglichkeiten wie Ratenzahlung und Rückkehrerregelungen genutzt werden können. Ebenso sind die Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten zu beachten.

Verschärfte Regelungen für Unternehmer

Es gibt neue Bestimmungen für die Verlagerung von Unternehmenssitzen. Die Wegzugsbesteuerung erfasst nun auch Fälle, in denen durch grenzüberschreitende Umstrukturierungen das deutsche Besteuerungsrecht eingeschränkt wird.

Bei der Verlagerung von Unternehmenssitzen ins Ausland sind detaillierte Dokumentationen erforderlich, die den tatsächlichen Wert des Unternehmens und die darin enthaltenen stillen Reserven nachvollziehbar darstellen. Diese Dokumentationspflichten sollen sicherstellen, dass alle relevanten Vermögenswerte vollständig steuerlich erfasst werden.

Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minderung der Wegzugsbesteuerung

Temporärer Wegzug

Wenn Sie planen, vorübergehend ins Ausland zu ziehen und innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Deutschland zurückzukehren, kann die zunächst festgesetzte Wegzugsbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Entscheidend ist dabei nicht Ihre ursprüngliche Absicht beim Wegzug, sondern die tatsächliche Rückkehr innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums.

Praktische Umsetzung:

  • Keine Rückkehrabsicht erforderlich: Entscheidend für den Entfall der Wegzugsbesteuerung ist die tatsächliche Rückkehr innerhalb der siebenjährigen Frist.14 Eine beim Wegzug bestehende Rückkehrabsicht ist nicht notwendig.15
  • Verlängerung der Rückkehrfrist: Auf Antrag kann die siebenjährige Frist um weitere fünf Jahre verlängert werden, insbesondere wenn berufliche Gründe für die längere Abwesenheit vorliegen. Der Antragsteller muss keine Beweise für seine Rückkehrabsicht vorlegen, aber plausible Gründe angeben, die eine Rückkehr wahrscheinlich machen.16
  • Dokumentation: Es ist ratsam, den Wegzug und die spätere Rückkehr sorgfältig zu dokumentieren, um gegenüber den Finanzbehörden den temporären Charakter der Abwesenheit nachweisen zu können.

Verkauf oder Übertragung von Anteilen vor dem Wegzug17

Eine effektive Strategie zur legalen Vermeidung oder signifikanten Reduzierung der Wegzugsbesteuerung besteht in der Übertragung von Fondsanteilen und ETFs auf nahe Angehörige. Diese Vorgehensweise stellt eine Schenkung dar, die unter bestimmten Bedingungen sogar steuerfrei erfolgen kann.

Schenkungen an nahe Angehörige

Als nahe Angehörige gelten Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkelkinder sowie Eltern und Großeltern.

Schenkungen zwischen diesen Personengruppen profitieren von hohen Freibeträgen gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die aktuellen Freibeträge sind:

  • Ehegatten: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern, Großeltern und Dritte: 20.000 Euro

Durch eine frühzeitige Schenkung können ETFs und Fondsanteile, deren Wert unterhalb dieser Freibeträge liegt, steuerfrei auf Angehörige übertragen werden.

25 %-Steuersatz-Grenze

Für steuerpflichtige Beträge über 13.000.000 Euro in Steuerklasse I gilt ein Steuersatz von 25 %. Bis zu diesem Betrag beträgt der Steuersatz maximal 23 %. Beispielsweise liegt der Freibetrag für Ehegatten bei 500.000 Euro (§ 16 ErbStG). Für das nach Abzug des Freibetrags verbleibende steuerpflichtige Vermögen gilt:

  • Bis 13.000.000 Euro: maximal 23 %
  • Ab 13.000.001 Euro: 25 %

Bei einem steuerpflichtigen Betrag (nach Abzug des Freibetrags) von mehr als 13.000.000 Euro fällt somit ein Steuersatz von 25 % an.

Steuerliche Vorteile der Schenkung bevor Sie wegziehen

  • Keine Veräußerungsgewinnbesteuerung: Die Schenkung von Fondsanteilen oder ETFs gilt steuerlich nicht als Veräußerung, sondern als unentgeltlicher Vorgang.
  • Fortführung der Anschaffungskosten: Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Schenkers werden vom Beschenkten übernommen, wodurch der steuerliche Ursprung erhalten bleibt.
  • Und natürlich die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung: Da die Vermögenswerte vor dem Wegzug übertragen wurden, unterliegen sie nicht der Wegzugsbesteuerung.

Gestaltungsmöglichkeiten bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verfügen über einen vergleichsweise hohen Freibetrag von 500.000 Euro. Außerdem können sie Vermögenswerte untereinander steuerfrei übertragen, was die Optimierung der Vermögensstruktur erleichtert.

Beachtung der 10-Jahres-Frist bei Freibeträgen

Die genannten Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Bei größeren Vermögensübertragungen empfiehlt es sich daher, diese schrittweise zu planen.

Risiken

Obwohl die Übertragung von Fondsanteilen und ETFs auf nahe Angehörige vielfältige Vorteile bietet, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Nachweis der Schenkung: Eine Schenkung sollte stets schriftlich dokumentiert werden, um spätere Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erleichtern. Eine notarielle Beurkundung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Vorsicht bei verdeckter Veräußerung: Das Finanzamt prüft genau, ob tatsächlich eine Schenkung oder eine steuerpflichtige Veräußerung vorliegt.
  • Je nach Wohnsitz des Beschenkten können zusätzliche steuerliche Regelungen des jeweiligen Landes greifen.

Vergleich von Wegzugssteuer und Schenkungssteuer

Auch wenn die Anschaffungskosten die Freibeträge übersteigen, kann eine Schenkung steuerlich vorteilhafter sein als die Wegzugsbesteuerung, da die Schenkungssteuer in der Regel niedriger ausfällt.

Durch eine gezielte und frühzeitige Übertragung auf nahe Angehörige lassen sich die drohende Versteuerung nicht realisierter Gewinne rechtssicher reduzieren oder sogar vollständig vermeiden.

Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Verträge zwischen zwei Staaten, die regeln, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf. Sie dienen dazu, eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens in beiden Staaten zu vermeiden. Bei einem geplanten Wegzug ist es daher essenziell zu prüfen, ob zwischen Deutschland und dem Zielland ein DBA besteht und welche Regelungen es für die Besteuerung von Kapitalvermögen und Veräußerungsgewinnen enthält.

Möglichkeiten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

DBAs verwenden hauptsächlich zwei Methoden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden:

  1. Freistellungsmethode: Einkünfte, die im Ausland erzielt werden, werden im Inland von der Besteuerung freigestellt, können jedoch den Steuersatz für die übrigen Einkünfte beeinflussen (Progressionsvorbehalt).
  2. Anrechnungsmethode: Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die inländische Steuerschuld angerechnet, sodass insgesamt keine doppelte Besteuerung erfolgt.

Die genaue Anwendung dieser Methoden hängt vom jeweiligen DBA ab. Einige Abkommen sehen vor, dass Deutschland auf das Besteuerungsrecht verzichtet, wenn der Steuerpflichtige im Ausland ansässig wird und dort besteuert wird. In solchen Fällen kann die Wegzugsbesteuerung vermieden werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle DBAs entsprechende Regelungen enthalten. Daher ist eine individuelle Prüfung des jeweiligen Abkommens unerlässlich.

Deutschen Wohnsitz behalten

Wer trotz eines Umzugs ins Ausland seinen Wohnsitz in Deutschland behält und weiterhin der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, kann auf diese Weise die Wegzugsbesteuerung vermeiden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Zielland kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland unterhält. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass in einem solchen Fall, abhängig vom jeweiligen Land, eine doppelte Besteuerung der Einkünfte aus einer deutschen GmbH drohen kann.18

💡 Noch ein Tipp: Sorgen Sie für eine realistische Bewertung statt des subsidiären Ertragswertverfahren

Der fiktive Veräußerungsgewinn muss keinesfalls einer realistischen Bewertung entsprechen. Ein Weg, mit dem Sie eine unrealistische Bewertung vermeiden können, führt über einen Gutachter. Dieser kann die GmbH bewerten. Eine Ausschreibung zum Kauf kann im Anschluss auch zeigen, welche Bewertung realistisch wäre.19

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Kommunikation mit den Behörden

Informieren Sie das zuständige Finanzamt rechtzeitig über Ihren geplanten Wohnsitzwechsel. Gemäß § 6 Absatz 1 Außensteuergesetz (AStG) besteht eine Anzeigepflicht bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zu hohen Strafen und steuerlichen Nachteilen führen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die festgesetzte Steuer zu stunden oder in Raten zu zahlen. Ein erfahrener Steuerberater kann Sie dabei unterstützen, entsprechende Anträge zu stellen und die Voraussetzungen zu prüfen.

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Die Wegzugsbesteuerung, nach § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) ist eine Regelung der Einkommenssteuer, die greift, wenn eine natürliche Person mit wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Gmbh, AG, etc.) den Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dabei werden die bis zum Wegzug entstandenen, nicht realisierten Wertsteigerungen (“stillen Reserven” oder “dry income” genannt) besteuert, als ob die Anteile verkauft worden wären.

Falls Sie planen Ihren Wohnsitz in Deutschland ins Ausland zu verlegen, Sie mindestens 1%, innerhalb der letzten fünf Jahre an den ausgegebenen Investmentanteilen oder Investmentanteile mit Anschaffungskosten von mindestens EUR 500.000 besitzen, und wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren - dann sollten Sie sich vor Ihrem Umzug ausgiebig mit Wegzugsbesteuerung beschäftigen, sorgfältig vorausplanen und weitere Beratung in Betracht ziehen.

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Häufige Fragen zur Wegzugsbesteuerung

Wann greift die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung tritt in Kraft, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren, während Sie eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten. Aber auch in anderen Fällen greift die Regelung. Sobald Deutschland die Besteuerung einer Veräußerung nicht mehr vornehmen darf, kann die Wegzugsbesteuerung greifen.

Gibt es Ausnahmen oder Freigrenzen?

Natürlich gibt es Ausnahmen. Halten Sie beispielsweise weniger als 1 % der Anteile, sind Sie von der Wegzugsbesteuerung nicht betroffen. Oder: Sie ziehen nur temporär ins Ausland. Wenn Sie innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden, entfällt die Wegzugsbesteuerung auch rückwirkend. Auf Antrag kann diese sogar Frist um fünf Jahre verlängert werden.

Wie kann ich die Steuerlast reduzieren?

Schenkungen stellen eine Möglichkeit dar, Steuern zu sparen. Übertragen Sie Anteile an Ihre Familienangehörigen bevor Sie umziehen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verfügen über einen vergleichsweise hohen Freibetrag von 500.000 Euro. Außerdem können Vermögenswerte untereinander steuerfrei übertragen werden.

Sie könnten auch trotz Umzugs ins Ausland einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Dadurch würden Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Diese Strategie ist besonders effektiv, wenn das Zielland kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat, da in solchen Fällen das Besteuerungsrecht nicht ins Ausland übergeht. Ob und wie Steuern im Vergleich zur Wegzugsbesteuerung gespart werden, muss fallspezifisch betrachtet werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Meldung des Wohnsitzwechsels: Informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt rechtzeitig über die Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland. Die Anzeige sollte vor dem geplanten Wegzug erfolgen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Antrag auf Ratenzahlung: Die durch die Wegzugsbesteuerung entstehende Steuer ist grundsätzlich sofort fällig. Auf Antrag kann jedoch eine zinslose Ratenzahlung in sieben gleichen Jahresraten gewährt werden. Dieser Antrag sollte zeitnah gestellt werden, idealerweise vor dem Wegzug. Bitte beachten Sie, dass in der Regel eine Sicherheitsleistung erforderlich ist.

Rückkehrfrist zur Vermeidung der Besteuerung: Wenn Sie innerhalb von sieben Jahren nach Ihrem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden und Ihre Anteile nicht veräußert haben, entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend. Diese Frist kann auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängert werden, insbesondere wenn eine Rückkehrabsicht besteht.20


Verwendete Quellen (Stand 22.02.2025):
  1. Möhrle, Happ und Luther
  2. Mauss und Mauss Weinkamm Kanzlei, Wegzugsbesteuerung beim Umzug ins Ausland
  3. Winheller, Wegzugsbesteuerung: Voraussetzungen, Höhe, Beratung
  4. Rose und Partner, Wegzugsbesteuerung für Unternehmer und Gesellschafter
  5. Rose und Partner, Wegzugsbesteuerung für Unternehmer und Gesellschafter
  6. Taxavis, Wegzugsbesteuerung: Rechtsfolgen und Berechnung
  7. Taxavis,Wegzugsbesteuerung: Rechtsfolgen und Berechnung
  8. Taxavis,Wegzugsbesteuerung: Rechtsfolgen und Berechnung
  9. Steuerberaten.de, Wegzugsbesteuerung 2025: Stundung bei Umzug in EU und Schweiz
  10. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)
  11. Möhrle, Happ und Luther
  12. Steuerreform 2025 Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados
  13. Möhrle, Happ und Luther
  14. EY.com, Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit
  15. Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Dezember 2022, I R 55/19
  16. Steuerberaten.de Rückerstattung der Wegzugssteuer bei Rückkehr nach Deutschland
  17. Der Absatz orientiert sich an den Ausführungen auf anwalt.de
  18. Wohnsitzausland.de, 7 Wege, die deutsche Wegzugsteuer zu vermeiden
  19. Wohnsitzausland.de, 7 Wege, die deutsche Wegzugsteuer zu vermeiden
  20. Poellath, Drastische Verschärfung der Wegzugsbesteuerung ab dem 1. Januar 2022

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