Einreise nach Japan: Braucht man als Schweizer ein Visum?

Alexandra Vogt

Japan zieht mit seinen Millionenstädten wie Osaka und Tokio sowie seinen atemberaubenden Landschaften jährlich Millionen von Besuchern aus aller Welt an – und das aus gutem Grund. Doch bevor du deine Koffer packst, fragst du dich sicher: Brauche ich als Schweizer eigentlich ein Visum für Japan? Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Urlaubsreisen ist das nicht nötig.

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Brauchen Schweizer ein Visum für Japan?

Ob du als Schweizer ein Visum für deine Japan-Reise benötigst, kommt ganz darauf an, was du während deines Aufenthalts vorhast. Die Schweiz gehört zu den derzeit 73 Ländern, aus denen Touristen für begrenzte Zeiträume nach Japan reisen können, ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen.

Konkret bedeutet das: Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen brauchst du als Schweizer Tourist kein Visum für Japan.1 Solange du alle Anforderungen erfüllst, erhältst du bei der Ankunft automatisch eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung. Das heisst, du musst bei deiner Urlaubsvorbereitung nicht wochenlang auf Bewilligungen warten. Dasselbe gilt übrigens auch für Geschäftsreisen, solange du währenddessen kein Geld in Japan verdienst.

Sobald du aber länger bleiben, oder sogar in Japan arbeiten oder studieren möchtest, sieht die Sache allerdings anders aus. Dann musst du ein dementsprechendes Visum für den jeweiligen Zweck beantragen.

Welche Visum-Arten gibt es für Japan?

Je nachdem, wofür du einen Aufenthalt in Japan planst, gibt es verschiedene Visum-Kategorien. Hier die Wichtigsten im Überblick:

Touristenvisum Japan für Schweizer

Das klassische Touristenvisum für Japan musst du als Schweizer in der Regel nicht extra beantragen – zumindest nicht für die ersten 90 Tage. Du reist einfach mit deinem gültigen Pass ein, füllst vor der Passkontrolle ein kurzes Formular aus (dies ist auch im Vorhinein online möglich) und bekommst nach erfolgreicher Überprüfung einen Stempel für maximal 90 Tage.

Falls du jedoch länger bleiben möchtest, musst du selbst als Tourist ein entsprechendes Visum beantragen. Dieses ist für 6 Monate gültig und kann in Ausnahmefällen auf bis zu 1 Jahr verlängert werden. Wenn du dich dafür bewirbst, musst du die folgenden Dokumente vorlegen:²

  • Gültiger Reisepass
  • Visumantrag mit Foto
  • Certificate of Eligibility (COE): Ein Dokument einer regionalen Einwanderungsbehörde im Dienste der Immigration Services Agency of Japan, welches den Zweck von Einreise und Aufenthalt bescheinigt.
  • Alternativ zum COE:
    • Ein Zeitplan mit Details zu Reiseroute, Unterkünften und geplanten Aktivitäten
    • Nachweise über ausreichende Geldmittel von mindestens 30 Mio Yen sowie Kontoauszüge der letzten 6 Monate
    • Eine private Reisekrankenversicherung für den gesamten Aufenthalt

Langzeitvisum Japan für Schweizer

Abgesehen vom Touristenvisum gibt es auch andere Arten des Langzeitvisums für Japan. Dazu gehören Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten, Praktikanten und Familienmitglieder, eine ganze Reihe an unterschiedlichen Arbeitsvisa, sowie gesonderte Genehmigungen für Diplomaten und Unternehmer. Mehr dazu in den jeweiligen Abschnitten.

Work and Travel Visum Japan für Schweizer

Für Schweizer gibt es momentan kein Working Holiday Visum für Japan.³ Anders als beispielsweise für Deutschland und Österreich besteht zwischen der Schweiz und Japan derzeit kein diesbezügliches Abkommen. Als Schweizer musst du dich also entscheiden, ob du als Tourist ausschliesslich zum Sightseeing nach Japan reisen willst, oder ob du dort erwerbstätig werden möchtest und daher ein Arbeitsvisum benötigst.

Studentenvisum Japan für Schweizer

Mit einem Studentenvisum kannst du in Japan für einen begrenzten Zeitraum studieren. Falls du neben deinem Studium einem Teilzeitjob nachgehen willst, musst du dafür zuerst eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragen. Diese ist nicht automatisch in deinem Studentenvisum inbegriffen.

Arbeitsvisum Japan für Schweizer

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsvisa für Japan, je nach Qualifikation und Arbeitsbereich. Zu den gängigsten Kategorien gehören das "Engineer/Specialist in Humanities/International Services" Visum⁴, das gewisse akademische Qualifikationen voraussetzt und unterschiedliche Bereiche wie z.B. IT, Buchhaltung, Vertrieb oder auch Design abdeckt, sowie das "Intra-Company Transferee" Visum⁵ für Versetzungen in eine japanische Niederlassung des derzeitigen Arbeitgebers. Eine vollständige Liste der verfügbaren Arbeits- und Langzeitvisa mitsamt Informationen zur Antragstellung findet sich auf der Webseite des Ministry of Foreign Affairs of Japan.

Investorenvisum Japan für Schweizer

Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern bietet Japan kein explizites Investorenvisum an. Für Unternehmer und Investoren sind in erster Linie das Start-up Visum (bis zu 6 Monate) und eines der Langzeit-Arbeitsvisa (3 Monate bis maximal 5 Jahre), das Berufsgruppen wie Business Manager einschliesst, interessant.

Eine Touristin macht Fotos von Kirschblüten in Japen

Was kostet ein Visum für Japan?

Die Kosten für ein Japan-Visum variieren je nach Visum-Typ:

  • Touristenvisum: Für Urlaubsaufenthalte von bis zu 90 Tagen fallen aufgrund der Visumfreiheit für Schweizer keine Visumkosten an.
  • Langzeitvisum: Die Ausstellung eines Langzeitvisums kostet meist zwischen 3'000 (einmalige Einreise) und 6'000 Yen (mehrfache Einreise), also ca. 16-32 CHF (Wechselkurs Stand August 2025). Je nach Art des Visums können die Gebühren jedoch variieren und es kommen eventuell zusätzliche Kosten für erforderliche Dokumente, beglaubigte Übersetzungen oder ärztliche Atteste hinzu.⁶

Was sind die Voraussetzungen für die Einreise nach Japan als Schweizer?

Für die visumfreie Einreise nach Japan (für maximal 90 Tage) brauchst du als Schweizer Tourist:

  • Einen Schweizer Reisepass (über das Ausreisedatum hinaus gültig)
  • Ein Rück- oder Weiterreiseticket
  • Ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt

Spezielle Impfungen sind normalerweise nicht erforderlich, es sei denn, du reist aus einem Gelbfiebergebiet an.

Für längere Japan-Aufenthalte mit Visum kommen weitere Anforderungen hinzu, wie beispielsweise Einladungsschreiben, Arbeitsnachweise oder Studienplatzbestätigungen. Die genauen Einreise-Voraussetzungen hängen in diesem Fall von der Art des jeweiligen Visums ab und werden bei der Antragstellung mitgeteilt.

Wie funktioniert der Antragsprozess für ein Visum für Japan?

Falls du als Tourist länger als 90 Tage in Japan bleiben oder zu einem anderen Zweck, z.B. für ein Studium, Praktikum oder einen Job, einreisen willst, läuft der Antragsprozess in der Regel wie folgt ab:

Wo beantragen? Bei der japanischen Botschaft in Bern oder beim Konsulat in Genf.

Der Ablauf:

  1. Buche den Termin im Voraus online (wichtig: rechtzeitig reservieren, die Termine sind oft schon längere Zeit im Voraus ausgebucht).
  2. Stelle alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
  3. Gehe persönlich zu dem Termin bei der Botschaft/dem Konsulat.
  4. Reiche den Antrag und alle weiteren Unterlagen ein und bezahle die Gebühr.
  5. Warte die Bearbeitungszeit ab (ca. 7 Arbeitstage).
  6. Hole deinen Pass mit dem Visum bei der Botschaft/dem Konsulat ab.

Wichtig: Dein Visum-Antrag muss im richtigen Zeitfenster eingereicht werden – frühestens 3 Monate und spätestens eine Woche bevor du abfliegst.

Japanische Geldscheine und Münzen

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Fazit zum Japan-Visum für Schweizer

Als Schweizer Tourist sind die Einreisebestimmungen für einen Japan-Urlaub recht simpel: Für normale Urlaubsreisen von bis zu 90 Tagen brauchst du kein Visum. Für längere Aufenthalte oder spezielle Zwecke wie Arbeit oder Studium musst du hingegen ein dementsprechendes Visum beantragen.

Vergiss nicht, dich vor deiner Reise über günstige Zahlungsmöglichkeiten wie die Wise Debitkarte zu informieren – damit du dir im Urlaub keinen Kopf um teure Auslandsgebühren machen musst.

FAQ

Wie lang ist die Bearbeitungszeit für ein Visum für Japan?

Laut der japanischen Botschaft in Bern beträgt die Bearbeitungszeit für ein Visum generell 7 Arbeitstage.⁷ Aber Achtung: In der Hochsaison kann es schon mal länger dauern und die Termine bei der Botschaft sind oft bereits wochenlang im Voraus ausgebucht. Also am besten rechtzeitig planen und einen Termin buchen, sonst könnte es am Ende eng mit dem Visum werden. Frühestens kannst du deinen Visumantrag 3 Monate vor der Abreise einreichen.

Welche Länder brauchen kein Visum für Japan?

73 Länder sind von der Visumpflicht befreit, darunter die Schweiz, Deutschland, Österreich und die meisten anderen europäischen Staaten. Auch die USA, Kanada, Australien und andere Industrienationen gehören dazu. Eine vollständige Liste findest du auf der Webseite des japanischen Aussenministeriums.

Kann ich mein Touristenvisum in Japan verlängern?

Theoretisch ist es möglich, ein Touristenvisum in Japan zu verlängern. Der Prozess ist jedoch umständlich und die tatsächliche Verlängerung nicht garantiert. Besser ist es, von vornherein dementsprechend zu planen und das nötige Visum vor der Einreise zu beantragen.

Quellen (Stand 18.08.2025)
1. Ministry of Foreign Affairs of Japan – Visum-Ausnahmen für Kurzzeitaufenthalte in Japan
2. Ministry of Foreign Affairs of Japan – Langzeitvisum Japan für Sightseeing und Freizeitzwecke
3. Ministry of Foreign Affairs of Japan – Working Holiday Programme in Japan
4. JP-MIRAI – Was bedeutet der Status „Ingenieur/Spezialist für Geisteswissenschaften/Internationale Dienste“ (ESI)?
5. Ministry of Foreign Affairs of Japan – Intra-Company Transferee Visum
6. Ministry of Foreign Affairs of Japan – Visum Gebühren
7. Japanische Botschaft in der Schweiz – Generelle Visum-Informationen


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